Erlass einer Rechtsverordnung zum § 46 Abs. 4 SGB IX
Die geeinte Fassung zu einer Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung Mecklenburg-Vorpommern (Komplexleistung Frühförderung) wird am 30.12.2024 im Amtsblatt als Rechtsverordnung veröffentlicht. Der Erlass erfolgt nun