
Gewaltschutzkonzept in der Frühförderung
§ 37a SGB IX Gewaltschutz (1) Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen,
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Muster_LV_HFF Diese Musterleistungsvereinbarung hat eine Arbeitsgemeinschaft von Mitgliedern des Landesverbandes erstellt. Sie soll insbesondere einen gelingenden Einstieg in das Thema der Verhandlungen zur Leistung der
die Tinte auf der Landesrahmenvereinbarung nach § 46 ist nun getrocknet. Außer Schwerin und Rostock haben alle Verhandlungspartner unterschrieben und die Landkreise sind
https://lvffmv.de/wp-content/uploads/Broschuere-Konsenspapier_LVF-MV_web.pdf Seit dem 01.10.2021 haben wir eine Broschüre zu den „Standards“ fertig gestellt. Dafür ein ganz riesengroßes Dankesehr an alle engegierten Kolleginnen der Frühförderstellen die
Der LV FF MV e.V. wirkte aktiv am Verhandlungsgeschehen zur Landesrahmenvereinbarung nach § 46 SGB IX mit. In der Verhandlung geht es um eine Landesrahmenvereinbarung