Frühförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.
Näheres zu den Anforderungen an Heilpädagogische Frühförderstellen, Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart.
Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 4 SGB IX (LRV M-V § 46 Absatz 4 SGB IX) wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden in Heilpädagogischen Frühförderstellen, Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren gefördert.
In welcher dieser Einrichtungen die Förderung durchgeführt wird, richtet sich nach
- Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung oder
- einer drohenden Krankheit des Kindes,
- den für das Kind bzw. die Eltern/Bezugspersonen erforderlichen Leistungen und
- danach, wo diese Leistungen angeboten werden.
Kosten
Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.
Verfahrensablauf
Förderung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle (FF) oder Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF):
Sie sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen. Die Stellen helfen bei der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern, auch in Zusammenarbeit mit Medizinern, Therapeuten und Pädagogen. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant, teils auch mobil, erbracht.
Innerhalb der Erstberatung im Sinne eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes mit den Eltern / Bezugspersonen des Kindes ist zu klären, welche Leistung empfohlen wird.
Die interdisziplinäre Frühförderung muss von einem Vertragsarzt (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin bzw. Allgemeinmedizin) oder einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst) veranlasst werden. Ist nach der ersten Diagnose die Behandlung und Förderung in einer dieser Frühförderstellen angezeigt, wird zusammen mit den Eltern oder einer Bezugsperson des Kindes ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Die erste Diagnose wird von der Krankenkasse übernommen. Wird die weitere Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.
Alter
Früherkennung und Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in die Schule.
Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an eine Heilpädagogische Frühförderstelle, eine Interdisziplinären Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum im Land Mecklenburg-Vorpommern. Je früher Sie sich beraten lassen, um so besser ist es.
Zuständige Stellen
Die zuständigen Rehabilitationsträger im Bereich der Früherkennung und Frühförderung sind die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die gesetzlichen Krankenkassen und das Land Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.
Fachkräfte in der Frühförderung
Wer arbeitet in einer Frühförderstelle?
In einer Frühförderstelle arbeiten Sonder- und Heilpädagogen, Psychologen, Sozialpädagogen und medizinisch-therapeutische Fachkräfte wie Logopäden, Krankengymnasten und Ergotherapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten gleichberechtigt zusammen und kooperieren mit Kinderärzten. Diese Vielfalt unterschiedlicher Berufe entspricht der Komplexität der kindlichen Entwicklung.
Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung
Die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte umfassen vor allem Spielangebote, die die Neugier und das Interesse des Kindes an seiner Umwelt wecken sollen. Je nach Förderschwerpunkte können dies Angebote sein, die folgendes fördern:
- Denkprozesse (wie bspw. Lösen von Puzzles, Erkennen von Zusammenhängen, Nachbauen von Etwas oder Erfinden von etwas Neuem, Förderung des Gedächtnisses, der Konzentration und Ausdauer),
- Wahrnehmung des Kindes (Sehen, Hören, Tasten, Schmecken),
- Fähigkeit sich auszudrücken und das Sprachverstehen,
- danach, wo diese Leistungen angeboten werden.
- Motorik des Kindes (Körper- und Handmotorik)
Darüber hinaus führen die pädagogischen Fachkräfte die heilpädagogische Diagnostik durch und übernehmen oft eine koordinierende Funktion in der interdisziplinären Förder- und Behandlungsplanung mit dem Kinderarzt.
Fachkräfte mit psychologischer Ausbildung
Darüber hinaus führen die pädagogischen Fachkräfte die heilpädagogische Diagnostik durch und übernehmen oft eine koordinierende Funktion in der interdisziplinären Förder- und Behandlungsplanung mit dem Kinderarzt.
Fachkräfte mit medizinischer Ausbildung
Darüber hinaus führen die pädagogischen Fachkräfte die heilpädagogische Diagnostik durch und übernehmen oft eine koordinierende Funktion in der interdisziplinären Förder- und Behandlungsplanung mit dem Kinderarzt.
Fachkräfte mit medizinisch-therapeutischer Ausbildung
Physiotherapeutinnen
Die Aufgabe der Physiotherapie bzw. der Krankengymnastik ist das gezielte Fördern von Bewegungsmustern. Für Kinder, die bspw. Schwierigkeiten beim Laufen-Lernen haben, sich noch nicht alleine auf den Rücken drehen können oder die ihr Gleichgewicht noch nicht so gut halten können, ist eine solche Therapie hilfreich.
Logopädinnen
Die Aufgabe der Logopädie ist das gezielte Fördern der Sprache. Für Kinder, die eine undeutliche oder verwaschene Aussprache haben, die Sprachstörungen, wie bspw. Stottern zeigen, die sich sprachlich nicht so gut ausdrücken können oder Schwierigkeiten mit dem Satzbau haben,
Ergotherapeutinnen
Die Ergotherapie befasst sich – ähnlich wie die Physiotherapie – mit Bewegungsabläufen. Neben der Förderung der Bewegung, bspw. bei Kindern, die Schwierigkeiten mit dem Gleichgewicht haben, richtet sich die Ergotherapie auch an Kinder, die Probleme bei der Verarbeitung von Wahrnehmungsreizen haben. Bspw. können dies Kinder sein, die oft hinfallen, beim Gehen oft an Wänden anecken, oder Schwierigkeiten beim Malen und Zeichnen haben (wie beim genauen Abzeichnen von Formen oder bei sich überschneidende Linien).