Corona Pflege und Soziales VO gültig ab 26.11.2021 (25.11.2021)
Aufgrund des wieder zunehmenden pandemischen Geschehens möchten wir Sie noch einmal auf den Runderlasse Nr. 09/2020, Nr. 34/2020 und Nr. 47/2020 des Ministeriums für Soziales und Integration und die damit verbundene Möglichkeit der Flexiblen Leistungserbringung hinweisen.
Anzupassen ist das Pandemiekonzept der Einrichtung duch die neuen gesetzlichen Regelungen. Besonders wichtig ist die 3 G Regel am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Pflichten und Rechte auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der
Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
(KiTa-Stufen-Hygienehinweise)
ab dem 22.02.2021
Stufen-Hygienehinweise_KiTa-Corona_18-02-
Pandemiekonzept
Arbeitsbereich Frühförderung, Früherkennung, Frühberatung nach SGB IX, VIII und V
Hinweis-Piktogram „Bitte beachten“
Verhaltensregeln „Bitte beachten“ zum Selberdrucken
Aufkleber „Abstand halten“
Aufkleber „Abstand halten“ zum Selberdrucken
Rundbrief Nr.1-2021- Testungen über Kultusministerium und Bestätigung des Leistungsanspruchs
Bestätigung Leistungsanspruch Personal in Kindert- Rundbrief 1-2021 Verlängerung der Schutzphase mit
19.01.2021
Der Rundbrief dient der Verlängerung der Testung bei Symptomfreiheit in den Kitas und beiPersonen die in Kitas Leistungen erbringen bis zum 31.03.2021. Im Abstand von 14 Tagen können damit die Kosten der Testungen durch die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen refinanziert werden. Daher ist es besonders wichtig die Bestätigung des Leistungsanspruchs mit zum Arzt zu nehmen und dort abzugeben.
Selbstverständlich bieten diese Tests keine absolute Sicherheit und sind eine Momentaufnahme der aktuellen Situation.
Runderlass Nr. 38 und die Handlungsempfehlungen zum Runderlass
Anlage Rderlass Nr 38-2020 Handlungsempfehlungen, 6 Fassung, Stand_ 2020-11-23
24.11.2020
Im Runderlass Nr. 38 werden insbesondere der Mund-Nase-Schutz und Maßnahmen aufgegriffen die bereits bekannt sind. Neu ist der MNS auch für die Nutzer der Angebote, einschließlich der Kinder. Hier gilt es in Einzelfällen vom MNS abzusehen, wenn die Zielerreichung nicht gewährleistet werden kann und auch wenn ein ärztliches Attest zur Befreiung vorliegt.
Unter Pkt. 5.5 werden die Frühförderstellen benannt.
Der Mund Nase Schutz (Maske) soll durchgängig getragen werden, dies ist in der Frühförderung größtenteils umsetzbar. Zu beachten sind hier die MNS-Pausen, so dass auch hier durchgeatmet werden kann. Bei Maskenbefreiung ist eine direkte Leistungserbringung prinzipiell aktuell nicht angezeigt.
Umsetzung der Maskenpflicht und eines Testkonzeptes in der Frühförderung
11.11.2020
Die Testkonzepte innerhalb der mobilen Frühförderung anzuwenden ist aus unserer Sicht und der LIGA Vertreter nicht praktikabel und sinnvoll. Die Schnelltests ermitteln lediglich den aktuellen Zustand und bieten keine verlässliche Aussage zu einer Infektion. Für den Fall einer positiven Reaktion muss die getestete Person ohnehin zum ordentlichen PCR Test. Wir sehen hier keine sinnvolle Umsetzungsmöglichkeit im Rahmen der ambulanten und mobilen Frühförderung. Bitte formulieren Sie in Ihre Hygienekonzepte die Testung der MA bei Symptomatik, die Selbstkontrolle, bzw. auch die Möglichkeiten des Ausschlusses durch Befragen bei den Klienten.
Der Mund Nase Schutz (Maske) soll durchgängig getragen werden, dies ist in der Frühförderung größtenteils umsetzbar. Zu beachten sind hier die MNS-Pausen, so dass auch hier durchgeatmet werden kann. Bei Maskenbefreiung ist eine direkte Leistungserbringung prinzipiell aktuell nicht angezeigt.
Corona Ampel MV für Pflege und Eingliederungshilfe
06.11.2020
Gesetz- und Verordnungsblatt-45 / Juli 2020
17.09.2020
Bestätigung für die Testung von Frühförderinnen und Frühförderern in Kindertagesstätten
20.08.2020
Freiwillige Testung von Frühförderinnen und Frühförderern in Kindertagesstätten
Rundbrief Nr. 19
20.08.2020
Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
14.05.2020
Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens-, und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII
09.05.2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Aussetzung der Verhandlungen SGB IX
29.04.2020, LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-
Vorpommern e.V.
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung kontaktvermeidender Maßnahmen und Angebotseinschränkungen
24.04.2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Erlass des Ministeriums für Soziales Integration und Gleichstellung zur Verlängerung des Erlasses vom 07.April 2020 zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
30.September 2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Sicherstellung von Teilhabeleistungen und wirtschaftliche Absicherung der Leis-tungserbringer nach Teil 2 des SGB IX und nach dem SGB XII
Anwendung des Erlasses zur Zuständigkeit nach dem SodEG und zur Höhe des Zuschusses nach § 5 Satz 1 SodEG vom 7. April 2020
09.04.2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Stellungnahme zu weiteren verbindlichen Regelungen zur Sicherung der interdisziplinären Frühförderung während der Corona-Pandemie
07.04.2020, Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e. V. (VIFF)
Hinweise und Empfehlungen des BMAS zur Anwendung von § 141 SGB XII und zu Artikel 10 des Sozialschutz-Paketes (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG)
02.04.2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Notfallbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesförderung
01.04.2020, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Erlass für Regelungen des Besuchs und des Betretens sozialer Institutionen und weiterer kontaktvermeidender Maßnahmen
20.03.2020, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme LV FF MV e.V. zu Corona
17.03.2020, Landesverband Frühförderung MV