Corona

Pandemiekonzept Beispiel FIBs

Arbeitsbereich Frühförderung

Hinweis-Piktogram "Bitte beachten"

Verhaltensregeln „Bitte beachten“ zum Selberdrucken

Anlage T1 Zertifikat

§ 28 Ifsg
zur weiteren Verwendung

Aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V

Stand 01.04.2021

22.03.2021

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V informiert in verschiedenen Sprachen zu den Bereichen Gesundheit, Arbeit, Kita und Schule, sowie Hilfe in schwierigen Lebenssituationen.

Auf der verlinkten Seite findet man u.a. die aktuelle Corona Verordnung M-V, Informationen zur Impfung gegen Covid 19 sowie Infos zu Quarantänebestimmungen, aktuellen Regelungen in Kita und Schule oder Hilfsangeboten bei Gewalt in der Familie. Die Informationen sind in Englisch, Arabisch, Polnisch, Russisch, Farsi und weiteren Sprachen abrufbar.

Runderlass Nr. 38 und die Handlungsempfehlungen zum Runderlass

Anlage Rderlass Nr 38-2020 Handlungsempfehlungen, 6 Fassung, Stand_ 2020-11-23

24.11.2020

Im Runderlass Nr. 38 werden insbesondere der Mund-Nase-Schutz und Maßnahmen aufgegriffen die bereits bekannt sind. Neu ist der MNS auch für die Nutzer der Angebote, einschließlich der Kinder. Hier gilt es in Einzelfällen vom MNS abzusehen, wenn die Zielerreichung nicht gewährleistet werden kann und auch wenn ein ärztliches Attest zur Befreiung vorliegt.

Unter Pkt. 5.5 werden die Frühförderstellen benannt.

Der Mund Nase Schutz (Maske)  soll durchgängig getragen werden, dies ist in der Frühförderung größtenteils umsetzbar. Zu beachten sind hier die MNS-Pausen, so dass auch hier durchgeatmet werden kann. Bei Maskenbefreiung ist eine direkte Leistungserbringung prinzipiell aktuell nicht angezeigt.