Frühförderung-Integrationskita_SSch
Unsere Mitglieder hatten immer wieder das Thema der gleichzeitigen Hilfe bzw. Leistungen an den Landesverband gerichtet:
Können Frühförderung und Integrationsleistungen gleichzeitig verfügt werden?
Die Rechtsanwaltskanzlei Hohage-Mey und Partner aus Hamburg hat dazu für den Landesverband eine Stellungnahme verfasst.
Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass bei Bedarf des leistungsberechtigten Kindes und nach Prüfung dieses Bedarfs beide Leistungen gewährt werden können.
In MV haben wir immer mehr Kinder, die beide Leistungen erhalten, wenn die Eingliederungshilfe durch das Fallmanagement den Bedarf umfassend prüft und hier die Leistungen in ihrer Verschiedenartigkeit wahrnimmt. Dazu gibt es erste positive Rückmeldungen!