Landesrahmenvereinbarung IFF nach § 46 SGB IX

Der LV FF MV e.V. wirkte aktiv am Verhandlungsgeschehen zur Landesrahmenvereinbarung nach § 46 SGB IX mit. In der Verhandlung geht es um eine Landesrahmenvereinbarung für die Leistung interdisziplinäre Frühförderung.

Am Dienstag dem 22.09.2020 fand ein vorläufig letzter Presenstermin der Verhandlungsgruppe im Kinderzentrum-Mecklenburg statt. Um 16:45 Uhr verkündeten wir die inhaltlich geeinte Fassung der Landesrahmenvereinbarung. Die Verhandlugnsgruppe war sich zu diesem Zeitpunkt über die wesentlichen Punkte die einer Regelung bedürfen einig. Im Weiteren sollten nun die stilistischen Fragen, die Anpassung des Textes an die gesellschaftlichen Werte aber auch noch offene Fragestellungen in den Anlagen geklärt werden. Die Klärung, so waren sich alle einig, kann auch in einer Videokonferenz, per Mail oder auf anderem Weg erfolgen.

Dies fand im Rahmen von E-Mails und per Video statt. Fr. Dr. Albrecht verkündete am AG BTHG im Juli 2021 dass voraussichtlich ab 30. KW das Unterschriftenverfahren beginnen wird.

Bis zum 01.11.2021 ist immer noch nichts passiert. Über eine Presseerklärung gemeinsam mit dem paritätischen Wohlfahrtsverband wollen wir hier Druck machen. Außerdem ist eine Petition seit dem 22.10.2021 erstellt und wir demnächst überrreicht. (Stand:01.11.2021)

Verhandlungsstand:

Die Fördereinheit wird als Gesamtpaket mit allen klientenbezogenen Leistungen verhandelt und wir stehen hier bei 95 Minuten Gesamtzeit, ohne Fahrzeit. Dafür haben wir erreichen können, dass wir mit einer Gesamtjahresarbeitszeit von 1478h kalkulieren können, also 12% Verteilzeit erreichen konnten.

Für die Diagnostik wurde zunächst vereinbart, dass für die Eingangsdiagnostik 270 Minuten, Verlaufsdiagnostik 170 Minuten und die Abschlussdiagnostik 150 Minuten zur Verfügung stehen.

Ein Förder- und Behandlungsplan ist nach spätestens 12 Monaten fortzuschreiben, kann aber auch im Verlauf angepasst werden.

Ausfallzeiten und Abwesenheitszeiten werden mit 95% in der Kalkulation berücksichtigt.

Ein Thema war die Aufnahme eines Freiwilligendienstes. Diese Möglichkeit wird nun bestehen. Allerdings muss die Finanzierung in der Einzelverhandlung Bestandteil des Angebotes sein.

Der Schlüssel für Leitung und Verwaltung beträgt 1 VK: 7.777 FE im Jahr.

Für die offene niedrigschwellige Beratung werden 4 h / Wo im Voraus vergütet.