Überleitungsregelungen LRV nach § 131 SGB IX für heilpädagogische Frühförderstellen

 Im Rderlass Abt Soziales+Integration Nr_ 24-2021 – Übergangregelungen 2022 wurden  die Übergangsregelungen, die bisher für 2019 und 2020 galten weitestgehend auch für 2022 übernommen. Für die Leistungserbringer bedeutet das einen weiteren möglichen Aufschub von Verhandlungen, was für die meisten EGH Träger positiv sein dürfte.